AGB

  • Wirksamkeit und Geltungsbereich der Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

    • Allen unseren Angeboten, Verträgen, Vereinbarungen und Lieferungen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde; sie gelten auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug nehmen, spätesten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als vom Besteller anerkannt. Mit unseren Bedingungen zusammentreffende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen .Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, kommen die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung.

    • Wir behalten uns vor, das Internetangebot teilweise oder insgesamt ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder die Veröffentlichung zeitweise oder auf Dauer einzustellen.

    • Ein Widerrufs- und Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz wird ausgeschlossen, da es sich bei den Leiterplatten um nach Kundenspezifikation angefertigte Produkte handelt, deren weitere Verwendung anderweitig nicht möglich ist.

    • Aufträge gelten erst nach Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als angenommen (Vertragsabschluss). Der Vertrag kommt zustande mit der oben genannten Firma. Der versendete Vertragstext wird zum Zwecke der Nachprüfbarkeit gespeichert.

    • Der Vertrieb der durch den GK-Leiterplattenservice angefertigten Platinen erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

  • Angebot

    • Unsere Angebote sind freibleibend.

  • Preisgrundlage

    • Die Preise gelten in EURO und enthalten die gesetzlich gültige Umsatzsteuer von 19% zuzüglich der Versandkosten von 7,00€ je Lieferung. Aufträge, für die wir nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart haben, werden zu den am Liefertag gültigen Preisen berechnet. Tritt eine Veränderung der Materialkosten bis zum Liefertage ein, behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor. Die Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich. Grundlage der Preiskalkulatorpreise ist eine Bearbeitungszeit von 8 Arbeitstagen (AT) bei der Zusendung von fertig bearbeiteten Dateien (zur Zeit “EAGLE“). Ohne Aufpreis laut Preiskalkulator gilt bei Zusendung von sofort nutzbaren Filmvorlagen im Verhältnis 1:1 eine Bearbeitungszeit von 6 Arbeitstagen.

  • Lieferfristen, Liefertermine

    • Lieferfristen und Liefertermine sind als annähernde Bestimmung der Lieferzeit zu verstehen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht , bevor alle vereinbarten oder sonst erforderlichen Voraussetzungen vom Besteller erfüllt und alle Einzelheiten der Ausführungen klargestellt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis Ende der vereinbarten Lieferzeit die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgebend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten .Die Lieferzeit verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel, ob der uns oder bei unseren Lieferanten eingetretenen. Als Hindernisse dieser Art gelten z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Auslieferung wesentlicher Rohstoffe. Wir werden dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Bei späteren Vertragsveränderungen, die sich auf die Lieferzeit auswirken können, verlängert sich diese, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden, entsprechend. Treten die o.g. Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Auf diese Hindernisse kann sich jedoch der Besteller nur berufen, wenn er uns unverzüglich benachrichtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung werden ausgeschlossen. Eine Lieferzeit innerhalb von 6 Arbeitstagen (AT) trifft zu, bei Zusendung von fertigen, sofort nutzbaren Filmvorlagen im Verhältnis 1:1 durch den Besteller. Eine Lieferzeit von 8 Arbeitstagen(AT) trifft zu, bei Zusendung von fertig bearbeiteten Dateien (zur Zeit„EAGLE“) durch den Besteller.

  • Höhere Gewalt

    • Bei Eintritt höherer Gewalt (force majeure) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller irgendwelche Rechte daraus ableiten kann.

  • Sistierung und Annullierung des Auftrages

    • Eine Sistierung oder Annullierung des Auftrages ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit uns zulässig.

    • Bei einer teilweisen oder völligen Sistierung oder Annullierung des Auftrages sind wir berechtigt, den für die bereits gelieferte Menge gültigen Preis nach zu berechnen.

    • Von uns bereits gefertigte Teile und bezogenes Rohmaterial werden dem Besteller bei einer Sistierung oder Annullierung des Auftrages in jedem Falle in Rechnung gestellt. Es bleibt einer Vereinbarung überlassen, ob vorgefertigte Teile als Halbfertig- oder Fertigteile zur Auslieferung gebracht werden.

    • Bei einer Sistierung oder Annullierung des Auftrages werden die Kosten für Ausfallmuster und Werkzeuge dem Besteller in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei einer Wiederauflebung des sistierten oder annullierten Auftrages werden die gezahlten Kosten dem Besteller wieder gutgeschrieben.

  • Versand und Gefahrenübergang

    • Wird die Ware auf Verlangen des Bestellers versendet, so geht bei gewerblichen Kunden mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes die Gefahr des zälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Versendungskosten trägt. Istdie Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Bei Endverbrauchern (private Kunden) erfolgt der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Kunden an diesen. Die Art der Versendung liegt in unserem Ermessen, wobei wir besondere Wünsche des Bestellers möglichst berücksichtigen.

  • Teillieferungen

    • Teillieferungen sind gestattet, jede Teillieferung gilt als selbständige Lieferung.

  • Zahlungsbedingungen

    • Unsere Lieferungen sind zahlbar auf Rechnung innerhalb von 5 Tagen (nach Rechnungsdatum) mit 2% Skonto bzw. innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Wechsel werden nicht akzeptiert. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, Zahlungsschwierigkeiten beim Besteller aufkommen oder uns Umstände bekannt werden, die generell geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder aber nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Wir haben jederzeit Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt und befristet sind. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Besteller weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

  • Eigentumsvorbehalt

    • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverkaufes beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Unbeschadet der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderungen solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber voll und pünktlich nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns jederzeit die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich unter Übernahme der für eine Intervention notwendigen Unterlagen ( z.B. Pfändungsprotokolle ) zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware und die in unserem Miteigentum stehenden Sachen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen die Ansprüche gegen den Versicherer abzutreten.

  • Verlinkungen

    • Wir haben keinen Einfluss auf evtl. erfolgte Veränderungen der verlinkten Seiten durch deren Betreiber nach unseren Linksetzungen und distanzieren uns ab diesem Zeitpunkt ausdrücklich von deren Inhalten. Für unvollständige, fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte dieser verlinkten Seiten haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, ebenfalls für Schäden, die durch die Nutzung von Informationen derartiger Seiten entstehen.

  • GewährleistungBei begründeten Mangelrügen erfüllen wir unsere Verpflichtungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

    • durch Nachbesserung der mangelhaften Ware

    • durch Lieferung anderer, einwandfreier Ware in der ursprünglich vereinbarten Form und Ausführung; auf Verlangen hat der Besteller die mangelhafte Ware zurückzugeben

    • durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass

    • Kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen nicht nach, so hat der Besteller ein Rücktrittsrecht. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand . Für Ersatzlieferungen beginnt die Rügefrist neu zu laufen. Übersendet der Besteller nicht unverzüglich auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials, oder gestattet er uns nicht die Besichtigung und Prüfung der Ware, oder bessert er ohne unsere Einwilligung selbst nach, so sind alle Gewährleistungsansprüche verwirkt. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Für Fremder-zeugnisse beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Behandlung und Überbeanspruchung unserer Ware entbinden uns von jeder Haftung.

  • Schadenersatzansprüche

    • Schadenersatzansprüche jeder Art und jeden Umfanges, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz mittelbarer und Folgeschäden, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung eines Erfüllungsgehilfen.

  • Schutzrechte Dritter

    • Sind Auftragsgegenstand Erzeugnisse, deren Konstruktions - und Zusammensetzungsmerkmale uns der Besteller vorschreibt, so trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass die Konstruktion oder Zusammensetzung nicht Schutzrechte Dritter verletzt. Der Besteller entlastet uns uneingeschränkt im Falle der Inanspruchnahme.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand

    • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 08324 Bockau.
      Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit
      entspringenden Rechtsstreitigkeiten regelt sich auf der Grundlage des geltenden Rechtes.

  • Rechtswirksamkeit

    • Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB´s dem geltenden Recht nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, so bleiben die übrigen Inhalte dieses Textes in ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Information

GK-Leiterplattenservice

Informationstechnik Günter Kircheiß
Elektro-Kircheiß
Kapellenstr. 3
08324 Bockau

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